Wir analysieren die Ausgangslage von streitigen Auseinandersetzungen durch sorgfältige Prüfung von Sachverhalt und Rechtslage. Anschliessend klären wir die Möglichkeiten aussergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleichserledigung. Falls notwendig folgt die anwaltliche Vertretung im gerichtlichen Prozess resp. im verwaltungsrechtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Wir vertreten Sie namentlich in den Bereichen:
Baurecht
Erbrecht
Kindesrecht
Personenrecht
Umweltschutzrecht
Sozialhilferecht
Staatsrecht
Strafrecht